Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer und Besucher
Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.
Vertragsgegenstand:
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts-und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen und Besucher, die die Veranstaltung Allradfreigang besuchen.
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer das Recht, die Veranstaltung Allradfreigang zu besuchen, auf dem Campingareal zu campen, das Fahrgelände zu befahren und die Sanitäranlagen (WCs) zu benutzen.
Vertragspartner:
Vertragspartner und Veranstalter ist die Firma OTA Events e.U., Dipl.-Ing. (FH) Stefan Maier, Arzwaldgraben 69, 8122 Land-Übelbach, Österreich. Kontakt: office[at]allradfreigang[dot]at, Telefon: +43 (0) 3125 27028
Preise:
Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise inkl. der gesetzlichen Mwst. und sämtlicher Abgaben.
Absage:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen Unwetter oder unvorhersehbaren veranstaltungsgefährdenden Ereignissen und Einflüssen abzusagen, bzw. abzubrechen. Die bezahlten Eintrittsgelder werden nicht rückerstattet.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Rücktrittsrecht:
Es besteht kein Rücktrittsrecht.
Kein Rücktrittsrecht bei Programmänderungen etc. im Rahmen des § 3a Abs 4 Z 2 KoschuG
Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung):
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Refundierung von Eintrittskarten:
Die erworbenen Eintrittskarten gelten für den entsprechenden auf dem Ticket angegebenen Zeitraum. Bei früherer Abreise und somit kürzerer Teilnahmedauer gibt es keine Refundierung.
Zutritt zur Veranstaltung, Aufenthalt:
Die Einfahrt mit dem eigenen Fahrzeug in das Fahrgelände ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets bzw. eines entsprechenden Fahrzeugaufklebers gestattet.
Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zufahrtsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweiligen Hausordnung. Nach Passieren der Zufahrtssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
Die ausgehändigten Tickets und Fahrzeugaufkleber dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und verändert und nicht weitergesendet werden. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. verboten, bzw. – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.
Beginn der Veranstaltung ist am Freitag um 16.00 Uhr, Ende der Veranstaltung ist am Sonntag um 16.00 Uhr, es ist keine Übernachtung von Sonntag auf Montag auf dem Gelände möglich.
Geländefahren ist am Freitag von 16:00 – 20:00, am Samstag von 08:00 – 20:00 und Sonntag von 08:00 – 16:00 Uhr gestattet!
Die Zufahrt und Teilnahme an der Veranstaltung sowie das Benützen des Geländes ist nur mit straßenzugelassenen und angemeldeten Fahrzeugen bzw. nach einer positiven technischen Abnahme durch einen unserer kraftfahrtechnischen Sachverständigen auch mit nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen vor Ort gestattet! Die positive technische Abnahme wird durch eine entsprechende Bestätigung nachgewiesen.
Gäste mit Motorrädern und Quads sind von jeglichen Geländefahrten ausgenommen! Von dieser Regelung ausgenommen sind sogenannte Side-by-Side Fahrzeuge. Diese dürfen den Geländefahrbereich nutzen.
Wir dürfen Euch ersuchen das Verunreinigen des Geländes zu vermeiden und den eigenen anfallenden Abfall bei der Abreise mitzunehmen.
Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen:
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht oder verwertet werden.
Haftung und Sicherheit:
Das Besuchen der Veranstaltung sowie insbesondere das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrer sind für die Sicherheit der Zuseher verantwortlich!
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Vermögens- oder Personenschäden sowie Schadenersatzansprüche aus, Eltern haften für Ihre Kinder.
Achtung, am gesamten Veranstaltungsgelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h!
ACHTUNG: Außerhalb des markierten Bereichs besteht LEBENSGEFAHR! Das markierte Gelände darf nicht verlassen werden, das Befahren ist nur innerhalb des markierten Bereichs sowie mit einem für das gelenkte Fahrzeug gültigen Führerschein und im fahrtüchtigen Zustand im Sinne der StVO erlaubt, es gilt am gesamten Gelände die StVO.
ACHTUNG: Wer außerhalb des markierten und ausgewiesenen Bereichs, bzw. wer mit einem Motorrad/Quad im Geländefahrbereich erwischt wird, muss mit einer Konventionalstrafe von bis zu 700 Euro rechnen! Jeder Teilnehmer akzeptiert mit Kauf des Tickets und Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ausdrücklich, diese Vertragsstraf-Regelung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben!
Das Befahren des Geländes ist nur mit einem gültigen Fahrzeugaufkleber, welcher auf der Windschutzscheibe angebracht ist, gestattet.
Die Teilnahme am Allradfreigang erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Er haftet in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht für alle von ihm oder durch das auf ihn zugelassene Fahrzeug verursachte Schäden. Insbesondere hat jeder Teilnehmer die hier angeführten Regeln einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters, OTA Events e.U., sowie der von diesem beauftragten Personen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zuwiderhandelnde Personen ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen, sowie die Veranstaltung wegen außerordentlicher Umstände abzubrechen, ohne dass den Teilnehmern daraus irgendwelche Ansprüche zustehen. Mit der Einfahrt auf das Gelände bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis der angeführten Regeln und erklärt ausdrücklich auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stehen, zu verzichten, sofern diese Ansprüche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dieser Verzicht gilt sowohl insbesondere gegenüber dem Veranstalter einschließlich dessen Organen und Vertreter sowie den von diesem beauftragten Personen, den Behörden und Hilfsdiensten, den Eigentümern des Geländes, soweit allfällige Schäden auf Geländebeschaffenheit zurückzuführen sind anderen Teilnehmer der Veranstaltung sowie Eigentümer und Halter von Fahrzeugen bei dieser Veranstaltung sowie auch für die vom Teilnehmer mitgenommenen Personen (Gäste).
Platzverweis:
Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an der Veranstaltung für einzelne Fahrzeuge oder Gäste, insbesondere das Befahren des Geländes zu untersagen.
Warenverkauf:
Der Verkauf von Waren als „Flohmarktware“ vor den Fahrzeugen oder auf dem Gelände ist ausnahmslos Privatpersonen in üblichen Haushaltsmengen gestattet. Gewerbetreibende müssen sich ausnahmslos im Vorhinein mit dem Veranstalter in Verbindung setzen!
Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt Graz.